Beurkundungen von
– Testamenten
– Eheverträgen
– Ehe- und Erbverträgen
– Beratung bei der Gestaltung dieser Dokumente, auch mit Übernahme von Willensvollstreckungsmandaten
Beglaubigung
– von Unterschriften, z.B. unter Vollmachten oder dergleichen
– der Echtheit von Kopien